Die Gemeinden
unseres Bundes orientieren sich an den
ersten frühchristlichen Gemeinden, über die die Bibel berichtet. Wer
sich zu Jesus Christus bekannte, konnte in dieser Gemeinschaft
mitarbeiten. Diesem auch als "allgemeines Priestertum aller
Gläubigen" bekannten Prinzip weiß sich der Bund verpflichtet. Es
gibt deshalb keine Aufgabe, die allein besonderen Amtsträgern
vorbe- halten wäre. Auch an der Gottesdienst- gestaltung -
bis hin zur Predigt - sind Laien beteiligt. Manche
Gemeindemitglieder wissen sich von Gott in den hauptamtlichen
Dienst berufen. Sie studieren Theologie und arbeiten dann als
Pastorinnen oder Pastor. Dabei tragen sie jedoch meist keine
besondere Amtstracht, etwa einen Talar, wie in anderen Kirchen.
Dadurch zeigen sie: Jeder ist von Gott zum Dienst in der Gemeinde
berufen. Eine Ausnahme bilden Taufe und Beerdigung.
|